Letztes Update: 20. Juli 2024
Der Artikel beleuchtet neue rechtliche Schritte gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger. Die Deutsche Umwelthilfe hat Verfahren eingeleitet, um gegen irreführende Praktiken vorzugehen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kürzlich fünf weitere Gasversorger aufgefordert, ihre irreführende Werbung für angeblich "klimaneutrales" und "klimakompensiertes" Erdgas zu unterlassen. Betroffen sind das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Unternehmen bewerben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten. Nach einer Untersuchung durch die DUH sind diese jedoch untauglich, um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen.
Die Deutsche Umwelthilfe ist eine der führenden Umweltorganisationen in Deutschland und hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher vor irreführender Werbung und falschen Versprechungen zu schützen. Bereits im April 2024 ist die DUH gegen 15 Gasversorger vorgegangen, die zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen hatten. Gemeinsam mit Correctiv hatte die DUH zuvor umfassend zum Thema "Ökogas" recherchiert und in einem ersten Schritt Rechtsverfahren gegen diese 15 Gasversorger eingeleitet.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden. Tatsächlich erleben wir eine aktive Verbrauchertäuschung gerade der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem man ihnen fossiles Erdgas verkauft, das in Wirklichkeit mit untauglichen Klimakompensationsprojekten grün gewaschen wird."
Die von der DUH untersuchten Wasserkraftprojekte im globalen Süden sind zur Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland ungeeignet und gaukeln effektiven Klimaschutz nur vor. Die DUH fordert die Gasversorger dazu auf, ihr Erdgas mit den tatsächlichen Informationen über den realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben und diesen nicht durch Verrechnung mit noch dazu ungeeigneten Kompensationsprojekten zu verstecken. Fossile Energieträger in grünem Gewand sind keine Lösung, sondern Teil des Problems.
Im Wesentlichen verstoßen die untersuchten Kompensationsprojekte gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das heißt, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn wie in den untersuchten Fällen die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist nach Ansicht der DUH dieses Kriterium inhaltlich wie formal nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet damit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.
Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, erklärt: "Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Genau wie bei den Gasversorgern, die wir im April wegen ungeeigneter Waldschutzprojekte zur Unterlassung aufgefordert haben, verweigern diese Gasversorger einen ehrlichen Klimaschutz und blenden zudem negative soziale und ökologische Folgen aus."
Die DUH hat überprüft, ob die 15 Gasversorger, gegen die sie in diesem Frühjahr erfolgreich vorgegangen ist, ihre verbindlichen Erklärungen auf Unterlassung der Werbung mit angeblicher Klimaneutralität tatsächlich eingehalten haben. Bei drei der Unternehmen ist dies nicht der Fall und die DUH wird deshalb erneut juristische Schritte gegen diese Gasversorger einleiten.
Die DUH geht gegen folgende Unternehmen vor: Stadtwerk am See GmbH & Co KG in Überlingen, Stadtwerke Aalen GmbH in Aalen, Stadtwerke Bruchsal GmbH in Bruchsal, Stadtwerke Neustrelitz GmbH in Neustrelitz und Stadtwerke Speyer GmbH in Speyer. Diese Unternehmen haben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten beworben, die nach Ansicht der DUH untauglich sind.
Im April ist die DUH bereits gegen folgende 15 Gasversorger vorgegangen: Stadtwerke Landshut, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, evd Energieversorgung Dormagen GmbH, Teutoburger Energie Netzwerk eG, Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH, LogoEnergie GmbH, Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Stadtwerke Greifswald GmbH, Stadtwerke Bochum GmbH, EVM Energieversorgung Marienberg GmbH, Gas und Strom Mittelrhein GmbH, Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Vereinigte Stadtwerke GmbH, E.ON Energie Deutschland GmbH und lekker Energie GmbH. 13 Gasversorger haben sich gegenüber der DUH strafbewehrt dazu verpflichtet, ihre Erdgastarife nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Ein Unternehmen nimmt aktuell keine Neukunden auf. Gegen das Energieunternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH wird die DUH Unterlassungsklage am Landgericht München I einreichen.
Für Sie als Verbraucher ist es wichtig, sich nicht von irreführenden Werbeversprechen täuschen zu lassen. Die DUH setzt sich dafür ein, dass Sie ehrliche und transparente Informationen erhalten. Die aktuellen juristischen Verfahren gegen Gasversorger Verbrauchertäuschung sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es zeigt sich, dass nicht alle Kompensationsprojekte den versprochenen Klimaschutz bieten und dass es notwendig ist, genau hinzuschauen, welche Maßnahmen tatsächlich einen positiven Effekt auf das Klima haben.
Die juristischen Verfahren gegen Gasversorger Verbrauchertäuschung durch die Deutsche Umwelthilfe sind ein bedeutender Schritt im Kampf gegen irreführende Werbung und falsche Versprechungen im Bereich der Klimakompensation. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Unternehmen reagieren und welche weiteren Schritte die DUH unternehmen wird, um sicherzustellen, dass Verbraucher ehrliche und transparente Informationen erhalten. Für Sie als umweltbewusster Verbraucher ist es wichtig, sich weiterhin kritisch mit den angebotenen Produkten auseinanderzusetzen und auf verlässliche Quellen zu vertrauen.
Neue juristische Verfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger sind ein wichtiges Thema im Bereich Klima und Umwelt. Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen angeblich irreführende Praktiken vor. Dies zeigt, wie wichtig Transparenz und Ehrlichkeit in der Energiebranche sind. Ein ähnliches Thema ist der Verbrauchskostenvergleich Gasheizung Wärmepumpe. Hierbei wird oft mit falschen Versprechungen gearbeitet, um Verbraucher zu täuschen.
Ein weiteres Beispiel für Verbrauchertäuschung ist die Diskussion um die Braunkohle Entschädigungen EU-Kommission. Auch hier gibt es viele Unklarheiten und Missverständnisse, die aufgeklärt werden müssen. Die EU-Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken.
Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich auch für den Schutz der Umwelt durch die Förderung erneuerbarer Energien ein. Ein gutes Beispiel dafür ist die leistungsstarke Photovoltaikanlage Knorr Heilbronn. Solche Projekte zeigen, wie wichtig es ist, auf nachhaltige Energiequellen zu setzen und den Verbrauchern ehrliche Informationen zu bieten.