Klimaschutz und Gesundheitsschutz im Baugewerbe stärken

Klimaschutz und Gesundheitsschutz Baugewerbe: Ein harmonisches Zusammenspiel

Letztes Update: 20. August 2024

Der Artikel beleuchtet die jüngste Kabinettsentscheidung, die den Klimaschutz im Baugewerbe vorantreiben soll, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Erfahren Sie, wie beide Aspekte miteinander harmonieren können, um nachhaltige Baupraktiken zu fördern.

Kabinettsentscheidung am Mittwoch: Klimaschutz nicht gegen Gesundheitsschutz ausspielen

Am kommenden Mittwoch steht eine bedeutende Entscheidung im Bundeskabinett an: die Novellierung der Gefahrstoffverordnung. Diese Verordnung regelt, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, warnt eindringlich davor, dass die aktuelle Fassung der Verordnung Klimaschutzziele gegen den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter ausspielt.

Die Problematik der Asbestbelastung

Asbest ist ein gesundheitsschädlicher und krebserregender Stoff, der in vielen vor 1993 gebauten Häusern in Deutschland vorkommt. Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung sollte eigentlich dazu beitragen, dass Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Dies ist notwendig, damit Baufirmen verlässliche Angaben über Asbestaltlasten erhalten und die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen ergreifen können. Diese Erkenntnisse stammen aus dem Nationalen Asbest-Dialog, an dem Politik, Arbeitsschutz-Institutionen sowie die Bau- und Immobilienwirtschaft über zehn Jahre lang beteiligt waren.

Der neue Verordnungsentwurf

Der aktuelle Entwurf der Verordnung sieht jedoch vor, dass sanierungswillige Bauherren lediglich dazu verpflichtet werden, alle ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen. Sind keine Asbest-Informationen vorhanden, soll der Bauherr auch nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen. Dies bedeutet, dass das Ziel der Verordnung, der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt, nicht erreicht werden kann.

Verantwortung der Baufirmen

Stattdessen sollen nun allein die Baufirmen verantwortlich gemacht werden. Beginnen sie mit einer Sanierung, müssen sie selbst das Gebäude auf Asbest untersuchen. Wenn mehrere Gewerke an einer Sanierung arbeiten, was fast immer der Fall ist, müsste jede Firma sich für ihren Bereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen. Dies führt zu höheren Kosten, Verzögerungen und möglicherweise unsachgemäßen Ausführungen der Sanierungen.

Die Forderungen des Baugewerbes

Felix Pakleppa und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordern das Kabinett dringend auf, den Verordnungsentwurf zu stoppen. Bauherren müssen in die Untersuchung einbezogen werden, ob ein Gebäude asbesthaltige Baustoffe enthält – und dies sinnvollerweise vor Ausschreibung oder Beauftragung der Firmen. Nur so ist gewährleistet, dass sachkundige Firmen ein verlässliches Angebot vorlegen, den Auftrag ohne Verzögerung ausführen und dabei Umwelt- und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

Klimaschutz und Gesundheitsschutz im Baugewerbe

Die Bundesregierung scheint zu befürchten, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten. Dies ignoriert jedoch die Tatsache, dass in Zweifelsfällen immer eine technische Erkundung nach Asbest durchgeführt werden muss, wofür der Bauherr letztlich aufkommen muss. Wenn Asbest gefunden wird, verursacht die Sanierung so oder so mehr Kosten. Deswegen darf man aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Klimaschutz und Gesundheit dürfen nicht gegeneinander auf dem Rücken der Beschäftigten ausgespielt werden.

Die Gefahrstoffverordnung und ihre Auswirkungen

Die Gefahrstoffverordnung in ihrer jetzigen Form ist eine Absage an einen sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Statt wirklich etwas für den Klimaschutz zu erreichen, werden Bauarbeiter einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Frust in der Branche ist immens. Die Verordnung muss so gestaltet werden, dass sowohl Klimaschutz als auch Gesundheitsschutz im Baugewerbe gewährleistet sind.

Ein Blick in die Zukunft

Die Entscheidung des Bundeskabinetts am Mittwoch wird weitreichende Folgen haben. Es ist von größter Bedeutung, dass die Verordnung so angepasst wird, dass sie den Schutz der Bauarbeiter und der Umwelt gleichermaßen berücksichtigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Sanierungen sicher und effizient durchgeführt werden und gleichzeitig die Klimaschutzziele erreicht werden.

Die Bauwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Eine kluge und ausgewogene Gefahrstoffverordnung kann dazu beitragen, dass die Branche nachhaltig und gesundheitsbewusst arbeitet. Es liegt nun an der Politik, die richtigen Weichen zu stellen und sicherzustellen, dass Klimaschutz und Gesundheitsschutz im Baugewerbe Hand in Hand gehen.

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Ein weiteres Thema, das sowohl den Klimaschutz als auch die Gesundheit betrifft, ist die Nutzung von dynamischen Stromtarifen. Die optimale Nutzung dynamischer Stromtarife kann helfen, den Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Dies zeigt, dass kluge Entscheidungen im Energiebereich positive Auswirkungen auf das Klima und die Gesundheit haben können.

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